BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Schwandorf lehnen den geplanten Hubschrauber-Sonderlandeplatz ab
Ein neuer Hubschrauberlandeplatz für private und geschäftliche Flüge soll unmittelbar neben dem bestehenden Sportflugplatz Schwandorf entstehen. Nur wenige hundert Meter entfernt liegt mit dem Charlottenhofer Weihergebiet ein europäisch geschützter und ökologisch besonders wertvoller Naturraum. Für uns ist klar: Dieser Standort ist falsch.
Es geht dabei nicht darum, Hubschrauber grundsätzlich abzulehnen. Rettungshubschrauber, Polizei und andere notwendige öffentliche Einsatzflüge erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Etwas anderes ist es, wenn ein besonders sensibler Natur- und Erholungsraum für zusätzlichen privaten und geschäftlichen Flugverkehr belastet werden soll.
Genau das ist hier vorgesehen.
Ein Hubschrauberlandeplatz für bis zu sechs Tonnen
Der Antrag der CT2 Solutions GmbH & Co. KG sieht einen Sonderlandeplatz für Hubschrauber bis zu einer höchstzulässigen Abflugmasse von 6 Tonnen vor.
Im Eignungsgutachten wird als konkreter Hubschraubertyp der Airbus H125 genannt. Er ist rund 13 Meter lang und hat einen Rotordurchmesser von rund 10,7 Metern.
Der beantragte Landeplatz ist allerdings nicht auf diesen Hubschrauber beschränkt. Die Zulassung soll ein- und zweimotorige Hubschrauber bis 6 Tonnen und bis zu 14 Meter Gesamtlänge ermöglichen. Für die Dimensionierung wurde deshalb ein entsprechend großer Bemessungshubschrauber zugrunde gelegt.
Die geplante Start- und Landefläche ist 21 × 21 Meter groß; einschließlich Sicherheitsstreifen sind 28 × 28 Meter vorgesehen. Dazu kommt ein Hangar mit zwei Hallen und eine Tankstelle.
Das macht deutlich: Es geht nicht um eine kleine, gelegentliche Landemöglichkeit, sondern um eine entsprechend dimensionierte Flugplatzinfrastruktur.
Mehr als 1.000 Flugbewegungen – auch nachts
Nach dem Antrag sind jährlich
520 Starts + 520 Landungen am Tag
vorgesehen. Das entspricht 1.040 Flugbewegungen. Hinzu kommen bis zu 52 nächtliche Flugbewegungen.
Der Platz soll nach Sichtflugregeln sowohl tagsüber als auch nachts betrieben werden können. Für den Nachtbetrieb sieht die Planung eine entsprechende Flugplatzbefeuerung vor. Dazu gehören unter anderem Randfeuer, Blitzlichter und vier Flutlichtstrahler.
Wofür wird der Landeplatz gebraucht?
Der Antrag nennt ausdrücklich private und geschäftliche Flüge für schnellere Geschäftsreisen. Es hört sich an, als ob hier ein Heli-Shuttle landen soll, um Verkehrsengpässe z. B. durch Stau zu umgehen. Wir denken dabei unter anderem an die bevorstehende Sanierung des Pfaffensteiner Tunnels. Dafür spricht auch, dass der vorgesehene Hubschrauber neben dem Piloten bis zu sechs Personen transportieren kann (je nach Ausbau).
Als mögliche Flugziele werden
Nürnberg – Regensburg – München – Innsbruck – Bozen – Florenz
genannt.
Darüber hinaus soll der Landeplatz auch Dritten nach vorheriger Genehmigung des Landeplatzhalters offenstehen.
Dass auch Rettungs- und Polizeiflüge landen dürfen, soll wohl ein soziales „Zuckerl“ sein.
Das muss man klar auseinanderhalten:
Wir stellen uns nicht gegen notwendige Rettungs- oder Polizeiflüge.
Wenn ein Rettungshubschrauber Menschenleben retten muss, steht außer Frage, dass er geeignete Landeplätze benötigt.
Aber daraus folgt nicht, dass deshalb ein zusätzlicher Sonderlandeplatz für private, geschäftliche und VIP-Flüge an genau diesem Standort gerechtfertigt ist.
Ein öffentlicher Rettungszweck und der private Nutzen eines Geschäftslandeplatzes sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Warum wir diesen Standort ablehnen
Das Charlottenhofer Weihergebiet ist kein beliebiger Freiraum
Der geplante Standort liegt in unmittelbarer Nähe des Charlottenhofer Weihergebiets.
Dieses Gebiet ist nicht nur für die Menschen in der Region ein wichtiger Natur- und Erholungsraum. Es besitzt auch eine herausragende Bedeutung für die Tierwelt und ist Teil des europäischen Natura-2000-Schutzgebietsnetzes.
Gerade die Kombination aus zahlreichen Gewässern, Wald- und Offenlandbereichen macht das Gebiet zu einem bedeutenden Lebensraum für zahlreiche, auch bedrohte Vogelarten.
Hier treffen zwei Interessen unmittelbar aufeinander:
Schutz eines ökologisch wertvollen Naturraums
gegen
zusätzlichen Flugverkehr für private und geschäftliche Zwecke.
Für uns ist die Abwägung eindeutig.
Die Belastung endet nicht an der Grundstücksgrenze
Bei einem Hubschrauberlandeplatz reicht es nicht aus, nur die eigentliche Landefläche zu betrachten.
Der eigentliche Eingriff entsteht auch durch den Betrieb:
- Starts und Landungen,
- Rotor- und Fluglärm,
- Überflüge,
- Lichtverschmutzung,
- Nachtflüge,
- wiederkehrende Störungen von Vögeln und anderen Tieren.
Ein Hubschrauber fliegt nach dem Start nicht mehr über dem eigenen Grundstück.
Deshalb muss die Frage gestellt werden, welche Auswirkungen die regelmäßigen Flugbewegungen auf das angrenzende Schutzgebiet und die dort vorkommenden Arten haben.
Auch die Anwohner in den umliegenden Ortsteilen müssen den Lärm aushalten. Ein Helikopter dieser Größenordnung ist so laut, wie ein Düsenjet aus 100 m Entfernung oder eine große Kreissäge.
Warum braucht es diesen Standort überhaupt?
Das ist für uns eine zentrale Frage.
Der geplante Sonderlandeplatz soll unmittelbar neben dem bereits bestehenden Sonderlandeplatz Schwandorf entstehen.
Wenn zusätzliche Flugverkehrsinfrastruktur benötigt wird, muss geprüft werden, ob dafür wirklich dieser ökologisch sensible Standort erforderlich ist.
Warum muss ein neuer privater und geschäftlicher Flugplatz gerade hier entstehen?
Warum kann ein Standort mit größerem Abstand zu Schutzgebieten, Wohnbereichen und wichtigen Erholungsflächen nicht gewählt werden?
Diese Fragen müssen beantwortet werden.
Natur schützen statt Geschäftsreisen beschleunigen
Wir sehen hier eine grundsätzliche politische Priorität:
Ein zusätzlicher Flugplatz kann Geschäftsreisen verkürzen. Er kann den Transport von Geschäftskunden und VIPs erleichtern.
Aber der Nutzen für einige wenige darf nicht automatisch Vorrang vor dem Schutz eines Naturraums haben, der der gesamten Bevölkerung zugutekommt.
Wer zusätzliche Infrastruktur schaffen will, muss dafür den geeigneten Standort wählen – nicht den ökologisch besonders sensiblen.
Deshalb lehnen wir das Vorhaben ab.
Was jetzt möglich ist
Sachliche Einwendungen
Das Genehmigungsverfahren beim Luftfahrtsamt läuft noch. Die vollständigen Antragsunterlagen können bei der VG Wackersdorf eingesehen werden:
👉 LINK ZU DEN AUSLEGUNGSUNTERLAGEN DER VG WACKERSDORF
Einwendungen sind bis einschließlich 4. September 2026 möglich.
Wir rufen deshalb alle Bürgerinnen und Bürger auf:
Informiert euch.
Lest die Originalunterlagen.
Macht von eurem Recht auf Einwendung Gebrauch.
Petition unterzeichnen
Wer das Vorhaben ebenfalls ablehnt, kann außerdem die Petition gegen den geplanten Hubschrauberlandeplatz auf Change.org unterstützen:
Spenden für Gutachten und Anwalt
Gegen das Vorhaben gibt es inzwischen auch eine lokale Initiative. Unter dem Titel „Umwelt schützen – gemeinsam gegen den Hubschrauberlandeplatz“ werden Spenden für ein unabhängiges naturschutzfachliches Gutachten, anwaltliche Beratung und weitere rechtliche Schritte gesammelt.
Unsere Position
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Schwandorf lehnen den geplanten Hubschrauber-Sonderlandeplatz in Charlottenhof ab.
Nicht, weil wir notwendige Hubschrauberflüge verhindern wollen.
Sondern weil wir es für falsch halten, einen ökologisch besonders wertvollen Natur- und Erholungsraum mit zusätzlichem Flugverkehr zu belasten, wenn der wesentliche Zweck des Vorhabens in privaten und geschäftlichen Flügen liegt.
Rettungshubschrauber retten Leben.
VIP-Flüge beschleunigen Geschäftsreisen.
Das sind nicht dieselben Interessen.
Und deshalb sagen wir:
Kein VIP-Flugplatz am Charlottenhofer Weihergebiet!
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ortsverband Schwandorf





