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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
KV Schwandorf
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  • Parteispenden sind Sonderausgaben
    Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
  • Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
    Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.
  • Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG                                              
    Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
  • Kapitalgesellschaften
    Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

Termine

Stammtisch Nord

Stammtisch der Grünen im nördlichen Landkreis Schwandorf. 

Der nächste Termin ist
Donnerstag, 19.09.2024, ab 19 Uhr 
im
Schmidt-Haus , Oberer Markt 4 in Nabburg

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Mitgliederversammlung mit Wahl der Delegierten für die Listenaufstellung

Wir treffen uns am 

24.09.2024 um 19:30 Uhr

im Cafe Lawendls, Maximilianstr.8, Schwandorf

zur Mitgliederversammlung mit Wahl der Delegierten für die Listenaufstellung für die Bundestagswahl 2025

 

 

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