Rewe-Beschluss im Marktgemeinderat Bruck und rechtliche Stellungnahme des Gemeinderatmitglieds Rudi Sommer

Am 31. Juli 2025 fasste der Marktgemeinderat Bruck mit 9 zu 6 Stimmen den Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Damit soll die Ansiedlung eines Rewe-Marktes am Ortsrand von Mögendorf ermöglicht werden.

Dieses Thema ist seit Jahren umstritten: Bereits vor drei Jahren hatte ein Bürgerentscheid eine Mehrheit gegen einen weiteren Supermarkt ergeben. Auch im Mai 2025 hatte der Gemeinderat denselben Antrag bereits abgelehnt. Nun kam es zu einer erneuten Abstimmung, die diesmal eine Mehrheit fand.

Verlauf der Sitzung

Nach Angaben der lokalen Presse verlief die Sitzung kontrovers. Kritische Fragen drehten sich vor allem um zusätzliche Verkehrsbelastungen für Mögendorf, offene Punkte bei der Wasserversorgung sowie der Möglichkeit des Herausfalls Brucks aus dem Städtebau-Förderprogramm.

  • Rudi Sommer (Grüne) beantragte, einer sachkundigen Bürgerin aus Mögendorf Rederecht zu erteilen. Bürgermeisterin Heike Faltermeier (CSU) lehnte dies jedoch unter Hinweis auf die Geschäftsordnung ab.
  • SPD-Rat Gregor Wettinger verwies auf die bereits bestehende Belastung durch Verkehr und Unfallgefahren.
  • FW-Rat Andreas Spindler wollte klären, ob die geplante Wasserleitung für das Bauvorhaben ausreiche.
  • Schließlich beantragte CSU-Rat Thomas Schäffner das Ende der Debatte. Der Antrag wurde mit 11:4 Stimmen angenommen, obwohl noch nicht alle Redebeiträge gehalten waren.

Damit setzte sich die Mehrheit im Gemeinderat gegen die Kritik durch. Der Beschluss gilt nun als Grundlage für die weiteren Planungsschritte zur Ansiedlung des Marktes.

Rechtliche Bewertung durch Rudi Sommer

Neben der politischen Diskussion ist für uns wichtig, auch die rechtliche Seite des Verfahrens offenzulegen. Rudi Sommer hat daher die Kommunalaufsicht eingeschaltet und die aus seiner Sicht vorliegenden Verstöße gegen die Geschäftsordnung schriftlich dargelegt. Dieses Schreiben dokumentieren wir hier im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Maier,

sehr geehrte Damen und Herren der Kommunalaufsicht,

die Sitzung des Marktgemeinderats Bruck vom 31.07.2025 hat zu einem Beschluss geführt, der aus meiner Sicht in mehrfacher Hinsicht gegen die Geschäftsordnung (GO) der Marktgemeinde Bruck verstößt. Ich bitte daher um rechtsaufsichtliche Prüfung und um Bewertung der Gültigkeit des getroffenen Beschlusses.

1. Verstoß gegen §29 Abs.7 GO – Wiederaufnahme ohne neue Tatsachen

Gemäß § 29 Abs. 7 GO darf ein bereits behandelter Beratungsgegenstand nur dann erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn neue Tatsachen oder gewichtige Gesichtspunkte vorliegen.

Dies war im konkreten Fall nicht gegeben: Der Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde bereits im Mai 2025 abgelehnt. Es wurden in der Sitzung vom 31.07.2025 weder neue Planunterlagen noch relevante Gutachten oder externe Stellungnahmen vorgelegt. Gespräche einzelner Ratsmitglieder mit dem Investor oder verwaltungsinterne Rücksprachen reichen nicht aus, um eine Wiederaufnahme nach § 29 Abs. 7 GO zu rechtfertigen.

Ich bitte um Prüfung, ob die erneute Befassung mit dem Antrag und die erfolgte Abstimmung unter diesen Umständen formell unzulässig war und daher für nichtig zu erklären ist.

2. Verstoß gegen §27 Abs.5 GO – Verweigerung der Anhörung sachkundiger Bürgerin

Während der Sitzung stellte ich den Antrag, einer sachkundigen Bürgerin aus Mögendorf zur thematisch betroffenen Bebauung das Wort zu erteilen.

Dies wurde durch die Sitzungsleitung unter Verweis auf die GO abgelehnt, ohne den Antrag dem Gremium zur Abstimmung vorzulegen.

Gemäß § 27 Abs. 5 GO kann sachkundigen Personen auf Antrag Rederecht eingeräumt werden. Die bloße Behauptung, dies sei „nicht vorgesehen“, ist weder inhaltlich korrekt noch verfahrensrechtlich zulässig. Die unterlassene Abstimmung über einen ordnungsgemäß gestellten Antrag stellt einen klaren Verstoß gegen das Beteiligungsrecht eines Ratsmitglieds dar.

3. Verstoß gegen §28 Abs.6 GO – Einschränkung des Rederechts

Mindestens ein ordnungsgemäß angemeldeter Redebeitrag wurde durch einen Antrag auf Ende der Debatte gemäß § 28 Abs. 6 GO unterbunden.

Zwar wurde dieser Antrag formal beschlossen, jedoch wurde dadurch einem Ratsmitglied die Möglichkeit zur Ausübung seines Rede- und Mitwirkungsrechts genommen.

Ich bitte zu prüfen, ob die Rednerliste vollständig berücksichtigt wurde, bevor die Abstimmung über das Debattenende erfolgte.

Zusammenfassend bitte ich um Prüfung, ob:

  • die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme der Beratung (§ 29 Abs. 7 GO) erfüllt waren,
  • mein Antragsrecht auf Beteiligung sachkundiger Dritter (§ 27 Abs. 5 GO) verletzt wurde,
  • und das Debattenende rechtskonform unter Berücksichtigung aller Redebeiträge (§ 28 Abs. 6 GO) erfolgte.

Ich danke für Ihre Prüfung und bitte um eine zeitnahe Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Rudi Sommer

(Mitglied des Marktgemeinderats Bruck)

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren