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Gerade wir als Kreisverband von Bündnis90/Grünen im Landkreis Schwandorf sind auf Ihre Spende angewiesen. Helfen Sie uns mit Ihrer Spende unser Engagement für eine ökologische und soziale Gesellschaft zu finanzieren und den Energiewechsel hin zu erneuerbaren Energien voran zu bringen!

Spendenkonto

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
KV Schwandorf
Sparkasse Schwandorf 


IBAN: DE87 7505 1040 0760 8343 90

BIC: BYLADEM1SAD

 

Geben Sie bitte auf der Überweisung unbedingt Ihre Adresse an, damit wir die Spende annehmen und Ihnen eine Spendenquittung ausstellen können.

  • Parteispenden sind Sonderausgaben
    Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
  • Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
    Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.
  • Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG                                              
    Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
  • Kapitalgesellschaften
    Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.